24.04.2024
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietung der Räume von Hansehus

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen im Hansehus zu Wohnzwecken sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hansehus.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hansehus, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hansehus zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch Hansehus ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Hansehus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind Hansehus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Hansehus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern Hansehus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen Hansehus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hansehus beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Hansehus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Hansehus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Hansehus an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise für die Vermietung von Wohnraum schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht mit ein. Sollte Hansehus Mehrwertsteuerpflichtig werden, ist die Mehrwertsteuer nachträglich zu entrichten, bzw. erhöhen sich die Mietpreise um die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Hansehus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können von Hansehus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von Hansehus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Hansehus dem zustimmt.

(5) Rechnungen von Hansehus ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hansehus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Hansehus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Hansehus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Hansehus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen die im Mietvertrag geschlossene Leistung, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Hansehus aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hansehus (No Show)

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hansehus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hansehus. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von Hansehus zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen Hansehus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Hansehus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Hansehus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Hansehus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Hansehus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt von Hansehus

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Hansehus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hansehus auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Hansehus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist Hansehus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    * höhere Gewalt oder andere von hansehus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    * Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    * Hansehus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vertragsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hansehus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hansehus zuzurechnen ist;
    * ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt von Hansehus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Hansehus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hansehus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Hansehus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung von Hansehus

(1) Hansehus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Hansehus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hansehus beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von hansehus beruhen. Einer Pflichtverletzung von Hansehus steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hansehus auftreten, wird Hansehus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Hansehus haftet dem Kunden bei Verlust von Wertsachen und Wertgegenständen nicht. Jeder Kunde ist angehalten seine Wertgegenstände und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zurück zulassen.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hof, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hansehus Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Hansehus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Weckaufträge werden Hansehus nicht angenommen.

(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Hansehus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen den Mietvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Hansehus. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Hansehus.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietung der Räume von Hansehus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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